ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR

 

DIGITAL OUT OF HOME-WERBEAUFTRÄGE

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der heldenzeit GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 8; 36043 Fulda (nachfolgend in Kurzform „heldenzeit“ genannt) und ihren Werbeauftraggebern hinsichtlich der Vermarktung von Werbezeiten („Werbeaufträge“) im Bereich Digital-out-of-Home („DOOH“) und damit verbundene Dienstleistungen. Sie gelten nur, wenn der Werbeauftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Als wesentlicher Vertragsbestandteil gilt zusätzlich zu diesen AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben von heldenzeit.

1.3. Es gelten ausschließlich die AGB von heldenzeit. Insbesondere abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit einbezogen, als heldenzeit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.

1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, deren Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Regelungen daher, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Auftrag und Vertragspartner

2.1. „Werbeauftrag“ im Sinn dieser AGB ist der Vertrag über die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm („Werbemittel“) auf elektronischen Medien („Schaltung“).

2.2. Jeder Werbeauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit Namen oder Firma bezeichneten Werbungtreibenden sowie ein zu bewerbendes Produkt bzw. eine Produktgruppe; der Austausch des Werbungtreibenden oder des Produktes durch den Auftraggeber nach der Werbebuchung bedarf der Zustimmung von heldenzeit in Textform.

2.3. Angebote von heldenzeit sind freibleibend und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten.

2.4. Werbeaufträge können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax aufgegeben werden. Ein Werbeauftrag kommt zustande durch die Buchung durch den Auftraggeber (Angebot) und Auftragsbestätigung durch heldenzeit in Textform (Annahme). Die Annahme kann auch durch Rechnungsstellung oder Erbringung der Leistung erfolgen.

2.5. Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Anschrift, Firmierung) müssen heldenzeit schnellstmöglich angezeigt werden. Für Änderungen nach Rechnungsstellung fallen zusätzliche Bearbeitungskosten an.

2.6. Ein Werbeauftrag, der ohne die Vorlage der zu verwendenden Werbemitteln erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass heldenzeit gegen den Inhalt und die Form der Werbemittel keine Einwendungen erhebt.

 

3. Schaltzeit

Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch mit dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzug des Auftraggebers hätte ausgestrahlt werden können, und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.

 

4. Platzierungen, Veröffentlichungsvorbehalt

4.1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung, es sei denn es liegt eine Bestätigung durch heldenzeit in Textform vor.

4.2. heldenzeit behält sich zudem grundsätzlich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn

  • der Inhalt der Werbung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung)
  • der Inhalt der Werbung den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft oder
  • Inhalt der Werbung vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • die Veröffentlichung für heldenzeit wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
  • diese Werbung anderer Personen als des Werbungtreibenden („Dritter“) oder für Dritte enthalten.

Dies gilt auch für Aufträge, die von Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4.3. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat heldenzeit für die vorgenannten Fälle ein  Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit den Regelungen laut Ziff. 4.2, ist heldenzeit berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen

4.4. Geringfügige zeitliche und dem Auftraggeber zumutbare Verschiebungen der Platzierung der Lieferung der Werbemittel (beispielsweise aus technischen Gründen oder Gründen, die im Programm liegen) verändern den vereinbarten Preis nicht. Eine Verschiebung ist geringfügig, wenn sie zu keiner wesentlichen zeitlichen Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Lieferzeitpunkt führt. heldenzeit ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über eine geringfügige Verschiebung zu informieren und/oder seine Zustimmung einzuholen.

5. Werbemitteln

5.1. Für die rechtzeitige Lieferung (spätestens 10 Tage vor Schaltbeginn) und die fehlerfreie Beschaffenheit der Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Formate und technischen Vorgaben für die Erstellung der Werbemittel sind den aktuellen Mediadaten für DOOH zu entnehmen. Sofern der Auftraggeber die fertigen Werbemittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. verkürzt, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert heldenzeit unverzüglich Ersatz an.

5.2. heldenzeit übernimmt  auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen auf dessen Kosten vor.

5.3. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beigestellten Inhalte (Werbemittel, Texte, Fotos, Slogans, Warenproben usw.) und garantiert, dass etwaige für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte (u.a. Schriftlizenzen) und Zustimmungen Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Zustimmung von Testimonials und anderen abgebildeten Personen) vorliegen, dass die bereitgestellten Inhalte und Beilagen die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter nicht verletzen und dass Beilagen, Beigaben, Warenproben usw. für den vereinbarten Versand geeignet, insbesondere sachgemäß verpackt, sind. Der Auftraggeber stellt heldenzeit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des eingereichten Auftrages gegen heldenzeit erwachsen und auf einer Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) beruhen. Heldenzeit ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

5.4. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit für vorgegebene oder angelieferte Inhalte oder Gegenstände des Auftraggebers (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von heldenzeit nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber heldenzeit mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten von heldenzeit und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

5.5. Vom Auftraggeber gelieferte Werbemittel oder Rohdaten für die Produktion von Werbemitteln werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung dieser Daten endet drei Monate nach der erstmaligen Schaltung des Werbemittels.

 

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. heldenzeit und der Werbeauftraggeber sind berechtigt, sofern die Parteien nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbaren, bis zu 4 Kalenderwochen (28 Kalendertage) vor Beginn der Distribution vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6.2. Bei Stornierung eines fest gebuchten Werbeauftrages nach Ablauf der Frist von 4 Wochen (28 Kalendertage) vor Distribution verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil des vereinbarten Auftragswertes zu zahlen:

  • zwischen 28 und 21 Kalendertagen: 50 %
  • zwischen 20 und 10 Kalendertagen: 75 %
  • weniger als 10 Kalendertage: 100 %
  • nach Beginn der Lieferung: 100 %

Auftragsstornierungen sind grundsätzlich in Textform (per Post oder E-Mail) an heldenzeit zu übermitteln.

 

7. Haftung

7.1. Auf Schadensersatz haftet heldenzeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ausschuss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.2. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

7.3. heldenzeit haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers).

7.4. Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die heldenzeit zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird heldenzeit dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Diese Regelung gilt auch im Fall einer Beschädigung oder eines Ausfalls von Screens.

7.5. Soweit die Haftung von heldenzeit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.6. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Schaltungsbeginn. Offensichtliche Mängel müssen gegenüber heldenzeit innerhalb von zwei Wochen nach Erstschaltung erklärt werde, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist.

 

8. Preise und Konditionen

8.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von heldenzeit.

8.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Fallen Produktionskosten oder sonstige Kosten oder Abgaben an, werden diese gesondert zu Lasten des Auftraggebers berechnet.

8.3. heldenzeit ist berechtigt, die Preislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für Werbeaufträge gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preislisten.

8.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt des Auftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Heldenzeit ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Auftrags eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.

 

9. Zahlungsfristen und -verzug

9.1. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist fällig und zahlbar, sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.  Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist heldenzeit jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

9.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt. Heldenzeit kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für weitere Schaltungen Vorauszahlung verlangen.

9.3. heldenzeit ist bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber gegenüber anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe Parzeller in Zahlungsverzug befindet.

9.4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von heldenzeit anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden nach § 9 dieser AGB unberührt.

 

10. Zusammenarbeit mit Agenturen

10.1. Wird ein Direktkunde durch eine Agentur vertreten, so ist spätestens bei der Buchung in Textform ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Buchung im Namen und für Rechnung des Direktkunden erfolgen soll. Unterbleibt ein derartiger rechtzeitiger Hinweis, gilt der Vertrag als mit Wirkung für und gegen die Agentur abgeschlossen, § 164 Abs. 2 BGB. heldenzeit ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

10.2. Wechselt ein Agenturkunde während des Abwicklungszeitraums eines Abschlusses die Agentur, so geht heldenzeit davon aus, dass die ehemalige Agentur der neuen Agentur das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten aus dem Abschluss überträgt. Das Einverständnis von heldenzeit liegt in diesem Fall in der widerspruchslosen weiteren Abwicklung des Abschlusses mit der neuen Agentur.

10.3. Mit Zustandekommen eines Auftrages tritt die auftraggebende Agentur ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agenturkunden sicherungshalber an heldenzeit ab, die diese Abtretung annimmt. Heldenzeit ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung von heldenzeit mindestens dreißig Tage in Verzug befindet.

 

11. Abtretungsverbot

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von heldenzeit abtreten und nur, soweit die Interessen von heldenzeit hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

12. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Unterlagen, die sie vom jeweiligen Vertragspartner erhalten, vertraulich zu behandeln und – außer im Falle einer behördlichen oder gesetzlichen Anordnung – Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Verträge, Preislisten und Rabatte. Dritte sind nicht konzernrechtlich mit heldenzeit verbundene Unternehmen.

 

13. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

 heldenzeit ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

14.2. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von heldenzeit.

14.3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von heldenzeit zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

14.4. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

 14.5. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

 

Fulda, März 2024
heldenzeit GmbH & Co. KG
Frankfurter Straße 8
36043 Fulda