ALLGEIMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR

 

ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN MAGAZINEN

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich sonstiger Werbemittel (nachfolgend insgesamt „Anzeigen“) sowie für Folgeaufträge hierzu in Magazinen und anderen Publikationen der heldenzeit GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 8; 36043 Fulda; E-Mail: kontakt@heldenzeit.marketing, Telefon: 0661/280-697 (nachfolgend in Kurzform „heldenzeit“ genannt). Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Als wesentlicher Vertragsbestandteil gilt zusätzlich zu diesen AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben von heldenzeit zu den einzelnen Magazinen.

1.3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.

1.4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, deren Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Regelungen daher, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Auftrag und Vertragspartner

2.1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2.2. Jeder Anzeigenauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit Name oder Firma bezeichneten Werbungtreibenden; der Austausch des Werbungtreibenden durch den Auftraggeber nach Anzeigenbuchung bedarf der Zustimmung von heldenzeit in Textform.

2.3. Anzeigenaufträge können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax aufgegeben werden. Ein Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung durch den Auftraggeber (Angebot) und Auftragsbestätigung durch heldenzeit in Textform (Annahme). Die Annahme kann auch durch Rechnungsstellung oder Erbringung der Leistung erfolgen.

2.4. Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Anschrift, Firmierung) müssen heldenzeit schnellstmöglich angezeigt werden. Für Änderungen nach Rechnungsstellung fallen zusätzliche Bearbeitungskosten an.

2.5. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass heldenzeit gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt.

 

 

3. Gesamtabschlüsse

3.1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.2. Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3.1. genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

3.3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die heldenzeit nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass heldenzeit zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von heldenzeit beruht.

 

 

4. Platzierungen, Kenntlichmachung, Veröffentlichungsvorbehalt

4.1. Eine gezielte Platzierung von Anzeigen an bestimmten Plätzen innerhalb einer Druckschrift wird grundsätzlich nicht garantiert, es sei denn es liegt eine Bestätigung durch heldenzeit in Textform vor. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

4.2. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei heldenzeit eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

4.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von heldenzeit entsprechend mit dem Wort „Anzeige“ oder „Advertorial“ deutlich kenntlich gemacht.

4.4. Heldenzeit kann die Durchführung eines Auftrags im Rahmen eines Gesamtabschlusses (vgl. Ziff. 3 der AGB) ablehnen bzw. zeitlich verschieben, falls die entsprechenden Texte erst nachträglich eingereicht wurden und heldenzeit Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung hat. Der Gesamtabschluss wird durch die Ablehnung nicht berührt.

4.5. Heldenzeit behält sich zudem grundsätzlich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn

  •  deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für heldenzeit wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
  • diese Werbung anderer Personen als des Werbungtreibenden („Dritter“) oder für Dritte enthalten.

Dies gilt auch für Aufträge, die von Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Magazins erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

5. Verbundwerbung

Anzeigen und Beilagen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten („Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Annahmeerklärung von heldenzeit in Textform. Verbundwerbung berechtigt heldenzeit zur Erhebung eines Verbundaufschlages.

6. Anlieferung und Prüfung von Druckdaten

6.1. Für die rechtzeitige Lieferung und fehlerfreie Beschaffenheit der Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Formate und technischen Vorgaben von heldenzeit sind den aktuellen Mediadaten der einzelnen Publikationen zu entnehmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert heldenzeit unverzüglich Ersatz an. Heldenzeit gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

6.2. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Werbemittel, Texte, Fotos, Slogans, Warenproben usw.) und garantiert, dass etwaige für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte (u.a. Schriftlizenzen) und Zustimmungen Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Zustimmung von Testimonials und anderen abgebildeten Personen) vorliegen, dass die bereitgestellten Inhalte und Beilagen die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter nicht verletzen und dass Beilagen, Beigaben, Warenproben usw. für den vereinbarten Versand geeignet, insbesondere sachgemäß verpackt, sind. Der Auftraggeber stellt heldenzeit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des eingereichten Auftrages gegen heldenzeit erwachsen und auf einer Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) beruhen. Heldenzeit ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

6.3 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit für vorgegebene oder angelieferte Inhalte oder Gegenstände des Auftraggebers (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von heldenzeit nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber heldenzeit mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten von heldenzeit und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

6.4. Geringe Farb- und Tonwertabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Heldenzeit berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

7. Änderungen

Kosten von heldenzeit für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Stornierung von Aufträgen

Bei Stornierung eines fest gebuchten Anzeigen- oder Beilagenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil des vereinbarten Auftragswertes zu zahlen:

  • bis Anzeigenschluss: kostenfrei
  • bis 3 Werktage vor Druckunterlagenschluss: 50% des Auftragswerts
  • unter 3 Werktagen vor Druckunterlagenschluss: 100% des Auftragswerts

Auftragsstornierungen sind grundsätzlich in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) an heldenzeit zu übermitteln.

9. Haftung für Mängel

9.1. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde und nur insoweit, wie heldenzeit den Mangel zu vertreten hat. Lässt heldenzeit eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

9.2. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung. Offensichtliche Mängel müssen heldenzeit innerhalb zwei Wochen nach Erstveröffentlichung erklärt werde, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist.

10. Haftung

10.1. Auf Schadensersatz haftet heldenzeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.

10.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 25.000,00. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.3. Der Ausschuss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.4. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 10 Abs. 2. gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

10.5. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die heldenzeit nicht zu vertreten hat, haftet diese nicht.

10.6. Soweit die Haftung von heldenzeit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Zahlungsfristen und -verzug

11.1. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist fällig und zahlbar, sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.  Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist heldenzeit jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

11.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt. Heldenzeit kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

11.3. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist heldenzeit berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber gegenüber anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe Parzeller in Zahlungsverzug befindet.

11.4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von heldenzeit anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden nach § 9 dieser AGB unberührt.

 

12. Druckunterlagen, Daten, Belege

12.1. Heldenzeit liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von heldenzeit über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

12.2. Kontrollproofs, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten und Änderungen, die vom Auftraggeber veranlasst sind, einschließlich eines etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstands, werden dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch, soweit heldenzeit sich für die Erbringung der Leistung ganz oder teilweise Dritter bedient und der Dritte heldenzeit die entsprechenden Kosten in Rechnung stellt.

12.3. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.

13. Elektronische Publikationen

13.1. Der Auftraggeber gestattet heldenzeit, die Anzeigen als Bestandteil der digitalen Ausgabe der Publikation öffentlich zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung in der digitalen Ausgabe besteht nur, wenn der Auftraggeber die Veröffentlichung in der digitalen Ausgabe ausdrücklich gebucht hat. Der Auftraggeber gestattet heldenzeit, die Anzeigen in seinen Digitalauftritten zur Vermarktung (z.B. www.heldenzeit.marketing) sowie offline (z.B. auf CD-ROM, DVD, Papier-Präsentationen) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Von ihr konzipierte Anzeigen darf heldenzeit zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in allen Medien sowie in Präsentationen nutzen.

13.2. Heldenzeit ist berechtigt, Anzeigen in elektronischen Publikationen vorübergehend zu unterbrechen, wenn ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Publikation vorliegt, auf die die Anzeige verlinkt. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der Auftraggeber wird über die Sperrung unterrichtet und hat die verlinkten Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Heldenzeit kann dem Auftraggeber anbieten, die Anzeige durch eine andere Anzeige oder einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Auftraggeber nach Nachweis durch heldenzeit in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt heldenzeit. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

13.3. Heldenzeit ist berechtigt, eine Anzeige aus der elektronischen Ausgabe zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. Der Vergütungsanspruch von heldenzeit bleibt unberührt.

14. Auflagen

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie

  • bei einer Auflage bis zu 3.500 Exemplaren 20 v. H.,
  • bei einer Auflage bis zu 7.500 Exemplaren 15 v. H.,
  • bei einer Auflage bis zu 12.500 Exemplaren 10 v. H.,
  • bei einer Auflage über 20.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn heldenzeit dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

15. Preise und Konditionen

15.1. Im Verhältnis zwischen heldenzeit und Auftraggeber gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

15.2. Heldenzeit ist berechtigt, die Preislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preislisten.

15.3. Heldenzeit kann in Einzelvereinbarungen mit Agenturen und Direktkunden von den AGB und den Preislisten abweichen, insbesondere Vereinbarungen über den Kauf von Anzeigenpaketen schließen.

15.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt des Auftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Heldenzeit ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Auftrags eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.

16. Zusammenarbeit mit Media-Agenturen

16.1. Wird ein Direktkunde durch eine Agentur vertreten, so ist spätestens bei der Buchung in Textform ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Buchung im Namen und für Rechnung des Direktkunden erfolgen soll. Unterbleibt ein derartiger rechtzeitiger Hinweis, gilt der Vertrag als mit Wirkung für und gegen die Agentur abgeschlossen, § 164 Abs. 2 BGB. Heldenzeit ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

16.2. Wechselt ein Agenturkunde während des Abwicklungszeitraums eines Abschlusses die Agentur, so geht heldenzeit davon aus, dass die ehemalige Agentur der neuen Agentur das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten aus dem Abschluss überträgt. Das Einverständnis von heldenzeit liegt in diesem Fall in der widerspruchslosen weiteren Abwicklung des Abschlusses mit der neuen Agentur.

16.3. Mit Zustandekommen eines Auftrages tritt die auftraggebende Agentur ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agenturkunden sicherungshalber an heldenzeit ab, die diese Abtretung annimmt. Heldenzeit ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung von heldenzeit mindestens dreißig Tage in Verzug befindet.

16.4. heldenzeit behält sich vor, Agenturen den Wiederverkauf von Anzeigenplätzen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu gestatten. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht. Heldenzeit behält sich darüber hinaus vor, einer Agentur auch solche Rabatte oder Nachlässe einzuräumen, die unabhängig von dem einzelnen Anzeigenauftrag bzw. Werbungtreibenden sind.

17. Abtretungsverbot

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorherigen schriftlichen Zustimmung von heldenzeit abtreten und nur, soweit die Interessen von heldenzeit hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

18. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

heldenzeit ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

19.1. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

19.2. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von heldenzeit.

19.3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von heldenzeit zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

19.4. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

19.5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.